Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 55 Anhörung des Betroffenen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/55#abs-1 (1) § 163a Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß es genügt, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/55#abs-2 (2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Absatz 1 Satz 3 bis 5 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 55 OWiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 25.01.2022 – 2 BvR 2462/18Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG; Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verkennung der Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts gem § 9 Abs 4 GGBefGjuris: GefahrgutGZitiert von 13
- BGH, 17.05.1956 – 1 StR 444/55
- BGH, 22.03.1963 – 2 StR 175/62
- BGH, 12.05.1955 – 5 StR 655/54
- VG Ansbach, 05.12.2024 – AN 17 K 24.754Zitiert von 1
- OVG NRW, 31.05.2023 – 8 A 2361/22Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- KG, 14.05.2025 – 3 ORbs 50/25, 3 ORbs 50/25 - 122 SsBs 13/25Zitiert von 1
- VG Würzburg, 20.01.2025 – W 6 S 24.2117
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2024 – 7 A 10045/24.OVG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 55 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 55 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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27.08.2017 Ausfertigung
§ 55 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I 3295)
BGBl. 2017 I S. 3295
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.